Für Kinder ist das Beste gerade gut genug
  (J.W.v.Goethe)

In unserer Praxis betreuen wir Ihr Kind von seiner Geburt bis in das jugendliche Alter von 18 Jahren. Ein gut geschultes Team steht mir und den kleinen Patienten im Fall einer Erkrankung zur Seite. Auch finden Sie bei uns ein offenes Ohr für Ihre Anliegen in Fragen Impfungen, Kinderernährung, Entwicklung des Kindes. Die Patienten werden in unserer Praxis nach den neusten Prinzipien der modernen Medizin und den Leitlinien unseres Gesundheitswesens behandelt. Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, bilden wir uns regelmäßig weiter, nehmen an Kongressen, Symposien und Workshops teil.

Unsere Praxis hat sich neben der Kinderheilkunde auf den besonderen Fachbereich der pädiatrischen Pulmonologie spezialisiert. Kinderärzte aus der ganzen Umgebung überweisen uns erkrankte Kinder zu einer spezialisierten Diagnostik und Behandlung.

Wenden Sie sich an uns wenn Ihr Kind infektanfällig ist, an chronischem Husten leidet, nicht mehr so gut belastbar ist, oder andere krankhafte Atemwegssymptome aufweist.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Rubrik Leistungen.

Wir freuen uns, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.

Unsere Sprechzeiten:

 

 MO  07:30 - 12:00  15:00 - 17:30
DI   07:30 - 12:00 * 14:00 - 17:00 
 MI 07:30 - 12:00  15:00 - 17:30
 DO 07:30 - 12:00  14:00 - 17:30
 FR GESCHLOSSEN

* nur Asthmasprechstunde für bestellte Patienten

Telefon: 03741/3836555

Email: praxis@kinderarzt-kaiser.de

Nützlicher Link:

In dringenden Fällen außerhalb der Öffnungszeiten von Ärztlichen Diensten oder Apotheken finden Sie immer eine aktuelle Liste von Bereitschaftsärzten und -Apotheken auf der Seite der Freien Presse.

 
Die Praxis bleibt am 21.11. geschlossen

Vertreten werden wir von:

Allen anderen Kinderärzten in Plauen.

Vorstellung nur nach telefonischer Voranmeldung!!!!

Die Praxis bleibt am 27.11., ab 12 Uhr, wegen einer Weiterbildung geschlossen.

 


Info!!!

Grippeimpfstoff für diese Saison ist eingetroffen, bei Interesse können Sie gern ohne Voranmeldung Mo, Mi und Do nachmittags zum Impfen in die Praxis kommen. Gern Impfen wir Ihr Kind und Sie als Eltern.

 

Akutsprechstunde täglich ( Mo- Do) von 07:30 bis 08:30 und Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr

 

Ausstellung von Ärztlichen Attesten auf Anforderung von Schulen

Lt. Schulbesuchsordnung § 2 Absatz 3 Satz 1 ist geregelt, das die Anforderung von Attesten wegen Krankheit erst nach mehr als fünf Tagen vor und auch das nicht generell, sondern als "Kann" - Bestimmung. Ein ärztliches Attest sollte daher nur verlangt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, z.B. auffallend häufiges Fehlen bei Leistungsüberprüfungen oder Fehlzeiten vor und nach den Ferien.

 

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