Ausstellen von Ärztlichen Attesten auf Anforderung von Schulen

Ausstellung von Ärztlichen Attesten auf Anforderung von Schulen

Lt. Schulbesuchsordnung § 2 Absatz 3 Satz 1 ist geregelt, das die Anforderung von Attesten wegen Krankheit erst nach mehr als fünf Tagen vor und auch das nicht generell, sondern als „Kann“ – Bestimmung. Ein ärztliches Attest sollte daher nur verlangt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, z.B. auffallend häufiges Fehlen bei Leistungsüberprüfungen oder Fehlzeiten vor und nach den Ferien.

Akutsprechstunde

Liebe Patienten und Eltern, wir möchte Sie in der momentanen Lage, erneut freundlichst auf unsere Akutsprechstunde hinweisen!

Diese findet täglich zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 15:00 statt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Kind in dieser Zeit vorzustellen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch!

Zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr, sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr möchten wir Sie bitten nur mit gesunden Kindern in die Praxis zu kommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit

Impftermin ab jetzt online buchen

Ab jetzt haben Sie die Möglichkeit Ihren Impftermin online zu buchen.

Einfach auf unserer Internetseite, auf den Button Termin klicken und den gewünschten Termin auswählen.

Bitte Beachten Sie, nur bestätigte Impftermin war zunehmen.

( Diese Termine sind nur für Impfungen vorgesehen, sollten Sie ein Gespräch mit Fr. Dr. wünschen, machen Sie bitte telefonisch einen Termin aus.)

 

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