Ausstellen von Ärztlichen Attesten auf Anforderung von Schulen

Ausstellung von Ärztlichen Attesten auf Anforderung von Schulen

Lt. Schulbesuchsordnung § 2 Absatz 3 Satz 1 ist geregelt, das die Anforderung von Attesten wegen Krankheit erst nach mehr als fünf Tagen vor und auch das nicht generell, sondern als „Kann“ – Bestimmung. Ein ärztliches Attest sollte daher nur verlangt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, z.B. auffallend häufiges Fehlen bei Leistungsüberprüfungen oder Fehlzeiten vor und nach den Ferien.

Praxisurlaub

Die Praxis bleibt am 29.07. bis 10:30 geschlossen. Vielen Dank für Ihre Verständnis!

Die Praxis bleibt von 05.08.24 bis 30.08.24  geschlossen.

Vertreten werden wir von:

wird noch bekannt gegeben
 

           Vorstellung dort nur nach telefonischer Voranmeldung!!!!


 

Bitte nur nach telefonischer Voranmeldung!!!!

Akutsprechstunde

Liebe Patienten und Eltern, wir möchte Sie in der momentanen Lage, erneut freundlichst auf unsere Akutsprechstunde hinweisen!

Diese findet täglich zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr statt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Kind in dieser Zeit vorzustellen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch!

Zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr, sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr möchten wir Sie bitten nur mit gesunden Kindern in die Praxis zu kommen.

Da wir in unserer Praxis verantwortungsbewusst Handel, möchten wir akut kranke Kinder von gesunden Kindern getrennt behandelt, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Bitte haben Sie Verständnis in dieser schwierigen Zeit. Wir sind bemüht allen gerecht zu werden!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit

Impftermin ab jetzt online buchen

Ab jetzt haben Sie die Möglichkeit Ihren Impftermin online zu buchen.

Einfach auf unserer Internetseite, auf den Button Termin klicken und den gewünschten Termin auswählen.

Bitte Beachten Sie, nur bestätigte Impftermin war zunehmen.

( Diese Termin sind nur für Impfungen vorgesehen, sollten Sie ein Gespräch mit Fr. Dr. wünschen, machen Sie bitte telefonisch einen Termin aus.)

 

Wichtige Information zur pneumoligischen Sprechstunde

Sehr geehrte Patienten (innen) und Angehörige,

Wir sind stets bemüht unseren Praxisablauf optimal zu organisieren, um nicht zuletzt auch Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen. Sollten Sie deshalb einmal nicht in der Lage sein Ihren Termin in der pneumologischen Sprechstunde wahrnehmen zu können, bitten wir Sie höflichst diesen wenigstens 24 Stunden vorher abzusagen. In Fällen eines unentschuldigten Fernbleibens behalten wir uns deshalb ab sofort vor, Ihnen eine Ausfallgebühr von 50 € in Rechnung zu stellen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Fr. Dr. Mykolaitiene

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